Zu Beginn des Jahres 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die Neufassung des Erlasses zum „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ in Kraft getreten.
Diese regelt, dass künftig auch die Herkunftsprachen von NRWs Schülern als zweite oder dritte Fremdsprache anerkannt werden. An Realschulen und Gymnasien war das auch bisher schon möglich, nun wird dies als Modellversuch auch an NRWs Hauptschulen Einzug halten. Unterrichten dürfen Türkisch und weitere Herkunftssprachen in Zukunft nur noch Lehrer mit deutscher Lehrbefähigung. Nur noch in Ausnahmefällen sollen Lehrkräfte eingesetzt werden, die ihre Lehrbefähigung in den Herkunftsländern erlangt haben. Derzeit sind 886 Lehrstellen für diesen Bereich eingerichtet worden.
NRWs Bildungsministerin freut sich auf den Modellversuch: „Wenn die Herkunftssprache nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich beherrscht wird, eröffnen sich schulische wie auch spätere berufliche Chancen. Sprachenvielfalt ist ein kultureller Reichtum und reflektiert die Globalisierung in einem wachsenden Europa“, so Barbara Sommer. Im Erlass wird aus betont, dass das Beherrschen der Herkunftssprache eine wichtige identitätsstiftende Rolle für schüler mit Zuwanderungshintergrund habe.